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AGB

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                 Betreffend:  Arbeitsplatz samt Einrichtung und zugehörigen Nebenräumen

                  bestehend aus

                  einem im Gewerberaum in sich optisch abgegrenzter Arbeitsplatz mit entsprechender Vorrichtung zur Vornahme von Tätowierungen sowie
Nebenräumen (allgemeine WC-Anlage auf dem gleichen Stockwerk)
nachfolgend «Nutzungsobjekt»

                   

                  in der Liegenschaft 

                  Aargauerstrasse 180, 8048 Zürich.

                   

I.         Präambel

                  Die Betreiberin stellt dem/der BenutzerIn einen fest zugewiesenen Arbeitsplatz samt Einrichtungen zur Verfügung und stellt dessen Funktionstüchtigkeit sicher. Daneben werden dem/der BenutzerIn durch die Betreiberin ein Lavabo sowie eine Toilette zur allgemeinen (nicht exklusiven) Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Toilette befindet sich auf dem gleichen Stockwerk ausserhalb des Gewerberaums, wobei sämtliche MieterInnen desselben Stockwerks diese WC-Anlage benützen. Das vorliegende Rahmenvertragsverhältnis beschränkt sich lediglich auf die Nutzungsüberlassung dieser Räumlichkeiten, welche in jedem Fall sorgsam zu erfolgen hat. Der Betreiberin stehen keine Befugnisse gegenüber dem/der BenutzerIn im Zusammenhang mit der Vornahme der Tätowierung zu. Insbesondere bestimmt der/die BenutzerIn selbst, wann und wie er/sie eine Tätowierung vornimmt, wobei er/sie hierfür die alleinige Verantwortung trägt. Sodann ist es Sache des/der BenutzerIn Kunden zu akquirieren, seine/ihre Preispolitik oder seine/ihre Einsatzzeiten zu bestimmen. Die Betreiberin hat diesbezüglich keine Weisungsbefugnisse. 

 

II.        Vereinbarungsgegenstand

(1)

                  Diese Vereinbarung ist als Rahmenvereinbarung ausgestaltet und bildet die Grundlage für die über das Online Tool der Betreiberin (www.tattooplatz.ch) jeweils einzeln abgeschlossenen Nutzungsverträge. Der Rahmenvereinbarung regelt demnach grundsätzliche Bedingungen zwischen der Betreiberin und der/die BenutzerIn. Ein Anspruch seitens der/die BenutzerIn auf die Benutzung eines Arbeitsplatzes entsteht hierdurch nicht.

III.       Nutzungsdauer

(2)

                  Die Nutzungsdauer ist jeweils befristet und endet abhängig von der jeweils gebuchten Dauer auf dem Online Tool der Betreiberin (www.tattooplatz.ch) automatisch und ohne jedes Zutun der Parteien. Eine stillschweigende Fortsetzung ist ausgeschlossen, wobei es dem/der BenutzerIn freisteht, über das Online Tool der Betreiberin weitere Zeitfenster zu buchen bzw. zu vereinbaren, sofern freie Plätze vorhanden sind.

IV.       Benutzungsgebühr

A.  Höhe der Benutzungsgebühr

(3)

                  Die Gebühr für die Benutzung eines Arbeitsplatzes sowie Nebenräumen bestimmt sich jeweils nach der auf der Homepage der Betreiberin (www.tattooplatz.ch) aufgeschalteten Preisliste samt Stornierungsgebühren.

(4)

Es fallen jeweils keine weiteren Gebühren (Bsp. Heiz-, Strom- oder Abfallentsorgungskosten, Internet) an. Vorbehalten sind etwaige Forderungen im Zusammenhang mit einer unsachgemässen oder unsorgfältigen Benützung der zur Verfügung gestellten Nutzungsobjekte, des Gewerberaumes inkl. Arbeitsplatz sowie Nebenräumen.

B.  Fälligkeit

(5)

                  Die gesamthaft anfallende Benutzungsgebühr ist jeweils im Voraus zu bezahlen. Die Abwicklung der Zahlung wird über das Online Tool auf der Homepage der Betreiberin (www.tattooplatz.ch) abgewickelt. 

V.        Gebrauch und Benutzung des Arbeitsplatzes sowie Nebenräumen

(6)

                  Die Benutzung des in den Räumlichkeiten der Betreiberin zur Verfügung gestellten Arbeitsplatzes samt Einrichtungen und Nebenräumen hat zweckgemäss und sorgfältig zu erfolgen. Der Gebrauch ist auf die Vornahme von Tätowierungen beschränkt. Die Erbringung oder Verkauf von anderweitigen Leistungen ist dem/der BenutzerIn untersagt. Zudem nimmt er/sie im Rahmen der Benutzung des Arbeitsplatzes sowie Nebenräumen Rücksicht auf die übrigen BenutzerInnen in denselben Räumlichkeiten sowie generell auf die Mieter der gesamten Liegenschaft und hält sich an die Hausordnung. Darüber hinaus verpflichtet sich der/die BenutzerIn die Öffnungszeiten des Studios einzuhalten und dieses nach Betriebsschluss zu verlassen.

VI.       Unterhalt und Instandhaltung des Nutzungsobjekts

(7)

Der/die BenutzerIn verpflichtet sich, den Arbeitsplatz und die gesamten Räumlichkeiten sorgfältig zu behandeln und im brauchbaren und verwendungsgemäßen Zustand zu erhalten. Der/die BenutzerIn ist der Betreiberin für jeglichen verursachten Schaden am gesamten Objekt als auch an Wertgegenständen von anderen BenutzerInnen in den Räumlichkeiten verantwortlich und verpflichtet sich zur unverzüglichen Schadensbehebung, sofern der Schaden von ihm/ihr, seinen/ihren KundenInnen und deren Begleitpersonen, oder seinen/ihren AngestelltenInnen verursacht wurde. Der/die BenutzerIn hält die Betreiberin diesbezüglich schadlos. Der/die BenutzerIn verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen gegen die Betreiberin, falls sich im Zusammenhang mit Renovierungen des Hauses oder des Nutzungsobjektes, Zu- oder Umbauten sowie durch Störung der Anlagen des Hauses eine vorübergehende Beeinträchtigung in der Benützung des Arbeitsplatzes ergibt.

VII.      Rückgabe des Mietobjekts

 (8)

                  Der/die BenutzerIn hat das Mietobjekt nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer vollständig geräumt und gereinigt zurückzugeben. Der Arbeitsplatz ist in dem Zustand zurückzugeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt.

(9)

Die Betreiberin hat bei der Rückgabe den Zustand des Mietobjekts zu prüfen und Mängel, für die der/die BenutzerIn einzustehen hat, diesem/dieser sofort zu melden. Unterlässt dies die Betreiberin, so verliert sie ihre entsprechenden Ansprüche, soweit es sich nicht um Mängel handelt, die bei übungsgemässer Untersuchung nicht erkennbar sind.

(10)

VIII.     Studio Richtlinien

Der/die BenutzerIn bestätigt hiermit, dass ihm/ihr die Richtlinien des Tattoostudios ausgehändigt und erläutert wurden. Der Betreiberin ist es ein wichtiges Anliegen, dass der/die BenutzerIn die Werte und Ansichten des Studios teilt und diese entsprechend einhält. Die Betreiberin hält sich hiermit ausdrücklich vor, nach vorangehender einmaliger Verwarnung den/die BenutzerIn aus der Mitgliedervereinigung des Studios auszuschliessen und den Online-Zugang zum Mitgliederbereich auf der Homepage der Betreiberin (www.tattooplatz.ch) dauerhaft zu deaktivieren. Eine Vorwarnung entfällt, wenn das Verhalten des/der BenutzerIn schwer wiegt.

IX.       Übriges

(11)

(12)

Der/die BenutzerIn verpflichtet sich, das in den Räumlichkeiten generell geltende Rauchverbot einzuhalten.

                  (Bauliche) Veränderungen am Arbeitsplatz oder an den Räumlichkeiten, in welchen sich der Arbeitsplatz befindet, dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung der Betreiberin erfolgen. Zudem sind Konzept und Einrichtungsgegenstände der Betreiberin so zu belassen, wie diese durch die Betreiberin angeordnet sind.

                  Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Rahmenvertrag und den hierauf einzeln abgeschlossenen Nutzungsverträgen über das Online Tool der Betreiberin ist Zürich. Auf die vorliegende Rahmenvereinbarung sowie die hierauf einzeln abgeschlossenen Nutzungsverträge über das Online Tool der Betreiberin ist schweizerisches Recht anwendbar.

(13)

(14)

                  Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist diejenige wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht und am nächsten kommt.

(15)

Hygienevorschriften: Der/die BenutzerIn nimmt Kenntnis von der Richtlinie "Gute Arbeitspraxis", bestätigt diese vollständig gelesen zu haben und stellt deren Einhaltung jederzeit sicher. Zudem hat der/die BenutzerIn Kenntnis von der Verordnung des EDI über Gegenstände für den Schleimhaut-, Haut- und Haarkontakt sowie über Kerzen, Streichhölzer, Feuerzeuge und Scherzartikel, worin unter anderem die Anforderungen an Tätowierfarben (Art. 5) geregelt ist. Sämtliche durch den/die BenutzerIn verwendeten Farben sind im Einklang mit dieser Verordnung.

X.                    Vertragswirksamkeit und Änderungen

(16)

                  Die Vereinbarung wird erst mit der Unterzeichnung durch beide Parteien rechtswirksam. Vertragsänderungen sind nur in schriftlicher Form gültig.

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